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EINSCHULUNG & QUALITÄTSSICHERUNG 
IN DER 24h-BETREUUNG

Die 24-Stunden-Betreuung (nach § 3b GuKG) bietet älteren oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden professionell betreut zu werden. Betreuungskräfte unterstützen im Alltag – etwa bei Haushaltstätigkeiten, beim Kochen, bei Arztbesuchen oder durch einfache Hilfestellungen im täglichen Leben.

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Doch manchmal reichen diese Leistungen nicht aus, und es werden
pflegerische Tätigkeiten notwendig. Hier kommt die sogenannte
Laiendelegation 
(nach § 15 Abs. 6 GuKG) ins Spiel.

Unterstützung

Was bedeutet Laiendelegation?

 

Unter Laiendelegation versteht man die Übertragung einfacher pflegerischer Tätigkeiten von einem/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) oder einem Arzt an Betreuungskräfte ohne Pflegeausbildung.


Dies ist nur unter strengen gesetzlichen Bedingungen zulässig:

  • Qualifizierte Anordnung: Die Delegation darf nur durch eine:n DGKP oder eine:n Ärztin/Arzt erfolgen.

  • Schriftliche Dokumentation: Alle delegierten Tätigkeiten müssen schriftlich festgehalten werden.

  • Einschulung & Unterweisung: Die zu delegierenden Tätigkeiten müssen schriftlich angeordnet und die Betreuungskraft gründlich eingewiesen und geschult werden.

  • Begrenzte Tätigkeiten: Delegiert werden dürfen nur einfache Tätigkeiten ohne erforderliches Fachwissen und ohne Gesundheitsrisiko für die betreute Person.

  • Fachliche Verantwortung: Die übertragende DGKP oder der/die Arzt/Ärztin bleibt für die Überwachung und Korrektheit der durchgeführten Maßnahmen verantwortlich.

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Beispiele für delegierbare Tätigkeiten

  • Unterstützung bei der Körperpflege

  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

  • An- und Auskleiden

  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen und Hinlegen

  • Nicht delegierbar sind hingegen medizinisch komplexe Aufgaben wie das Verabreichen von Spritzen, die Wundversorgung oder das Setzen von Kathetern.

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​Die Laiendelegation in der 24h-Betreuung schafft eine sichere Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht nur im Alltag unterstützt, sondern auch bei einfachen pflegerischen Tätigkeiten gut versorgt sind – ohne die eigene vertraute Umgebung verlassen zu müssen.

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Unterschied zur 24-Stunden-Betreuung

 

Die reguläre 24-Stunden-Betreuung umfasst vor allem nicht-pflegerische Tätigkeiten: Gesellschaft leisten, Hilfe im Haushalt und Unterstützung im Alltag.

 

Sobald jedoch pflegerische Handlungen notwendig sind, müssen diese rechtlich korrekt über eine Laiendelegation von einer DGKP oder einem/einer Arzt/Ärztin angeordnet werden.

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