EINSCHULUNG & QUALITÄTSSICHERUNG
IN DER 24h-BETREUUNG
Die 24-Stunden-Betreuung (nach § 3b GuKG) bietet älteren oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden professionell betreut zu werden. Betreuungskräfte unterstützen im Alltag – etwa bei Haushaltstätigkeiten, beim Kochen, bei Arztbesuchen oder durch einfache Hilfestellungen im täglichen Leben.
Doch manchmal reichen diese Leistungen nicht aus, und es werden
pflegerische Tätigkeiten notwendig. Hier kommt die sogenannte
Laiendelegation (nach § 15 Abs. 6 GuKG) ins Spiel.
Was bedeutet Laiendelegation?
Unter Laiendelegation versteht man die Übertragung einfacher pflegerischer Tätigkeiten von einem/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) oder einem Arzt an Betreuungskräfte ohne Pflegeausbildung.
Dies ist nur unter strengen gesetzlichen Bedingungen zulässig:
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Qualifizierte Anordnung: Die Delegation darf nur durch eine:n DGKP oder eine:n Ärztin/Arzt erfolgen.
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Schriftliche Dokumentation: Alle delegierten Tätigkeiten müssen schriftlich festgehalten werden.
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Einschulung & Unterweisung: Die zu delegierenden Tätigkeiten müssen schriftlich angeordnet und die Betreuungskraft gründlich eingewiesen und geschult werden.
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Begrenzte Tätigkeiten: Delegiert werden dürfen nur einfache Tätigkeiten ohne erforderliches Fachwissen und ohne Gesundheitsrisiko für die betreute Person.
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Fachliche Verantwortung: Die übertragende DGKP oder der/die Arzt/Ärztin bleibt für die Überwachung und Korrektheit der durchgeführten Maßnahmen verantwortlich.
Beispiele für delegierbare Tätigkeiten
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Unterstützung bei der Körperpflege
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Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
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An- und Auskleiden
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Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen und Hinlegen
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Nicht delegierbar sind hingegen medizinisch komplexe Aufgaben wie das Verabreichen von Spritzen, die Wundversorgung oder das Setzen von Kathetern.
Die Laiendelegation in der 24h-Betreuung schafft eine sichere Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht nur im Alltag unterstützt, sondern auch bei einfachen pflegerischen Tätigkeiten gut versorgt sind – ohne die eigene vertraute Umgebung verlassen zu müssen.
Unterschied zur 24-Stunden-Betreuung
Die reguläre 24-Stunden-Betreuung umfasst vor allem nicht-pflegerische Tätigkeiten: Gesellschaft leisten, Hilfe im Haushalt und Unterstützung im Alltag.
Sobald jedoch pflegerische Handlungen notwendig sind, müssen diese rechtlich korrekt über eine Laiendelegation von einer DGKP oder einem/einer Arzt/Ärztin angeordnet werden.

